Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf der BAB 25, in Höhe km 1,7, OT.-Nr. 612, Ri. Osten ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 132 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandt.

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