Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Höhe Raststätte Fuchsberg, BAB 20, km 95,6, in Ri. Rostock. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM 1 151 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Zeugenfragebogen

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