Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, im Bereich km 15,1, in FR Bingen um 38 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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