Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St. 2.251, FR Dömitz begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 stat. Geschw. 77 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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