Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Singen, Schlachthausstraße, FR Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit K1 Traffipax TPH-S Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 10 km/h. Mit Messprotokoll wurden 32 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Singen übersandte Zeugenfragebogen

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