Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund  mit 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed dokumentierte mit Frontfoto 125 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen

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