In 10557, Berlin, Straße des 17. Juni, Richtung Großer Stern wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 57 km/h mit Frontfoto, bei zulässigen 50 km/h. Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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