In Dortmund, Westfalendamm wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 74 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Poliscanspeed mobil mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”