In Saarbrücken-Fechingen, An der Heringsmühle, FR Ensheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 55 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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