Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 14197, Berlin, auf der BAB Süd, Einfahrt Überbauung Schlangenbader Str. Süd um 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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