Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Aachen, auf der Krefelder Straße 218, Rtg. stadtauswärts um 19 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 69 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsidium Aachen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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