Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 31.12.2015 in Espenhain, auf der B 95, stationäre Messanlage,FR Leipzig um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde  mit Erhebung von 20,00 € Verwarnungsgeld Verwarnung ausgesprochen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig

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