Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rohrdorf, auf der Bundesautobahn A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1160, im Bereich von km 1,58, Ri. München die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 144 km/h, Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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