Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, Höhe km 0,5, FR AD Nuthetal wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Vordruck Zeugenanhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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