Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor 165 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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