Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 74850, Schefflenz, B 292, Rtg. Elztal-Auerbach um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 48 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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