In Duisburg, auf der A 40, FR NL, bei km 43,291 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 104 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Duisburg übersandte Zeugenfragebogen

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