In der Gemeinde Neustadt, auf der Bundesautobahn A 3, in Höhe km 48,050, FR Köln wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit ES3.0 ergab 130 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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