Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. 35452 Heuchelheim, auf der B 49, km 4,5 Fahrtrichtung Gießen um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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