Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, im Bereich von km 20,3, Höhe Brückenbauwerk BW 8 Ü1, in Fahrtrichtung Prenzlau mit 33 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 153 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“