Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Donaueschingen, BAB 864, km 84,676, AD Bad Dürrheim – AS Donaueschingen um 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan FM1 ergab 116 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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