Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seedorf, Station ROW-B71-210-1828, Richtung Zeven die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Traffipax TPHS ergab 42 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

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