In Wetzlar, auf der A 45, Richtung Dortmund, in Baustelle, Höhe km 162.250 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 71  km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 151 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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