Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dannewerk, Kurburg, auf der Margarethenstraße, K 39, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 88 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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