Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Baustelle, Ri. Hannover um 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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