Am 29.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Sybruch, auf der B 191, Abs. 250, St 2,251, FR Dömitz um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Traffistar S330 72 km/h. Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg

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