Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 77 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“