Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 77 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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