In der Gem. Lutter, B 82, zwischen Rüden und Langelsheim, Höhe. Einm. B 248, Abschnitt 40, Station 0,6 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21  km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 121 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Formular Zeugenanhörung

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