Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, in Höhe km 209,150, in der Gemeinde Mendig, in FR Koblenz die erlaubten Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Brückenabstandsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 165 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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