In der Gemeinde Bremen, auf der Bundesautobahn A 1, in Höhe km 105,9, Spur 3, FR Osnabrück wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät Multanova 6F AFB FT2 162 km, bei zulässigen 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung

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