Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, B 236n, FR Lünen, km 6,770 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 45 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 105 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Vordruck Anhörung

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