Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 38 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit ESO Einseitensensor 3.0 ergab 138 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Vordruck Anhörung

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