Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Bundesautobahn A 281, in Fahrtrichtung BAB 1 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 73 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung

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