Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bingen, auf der Bundesautobahn A 60, in Höhe km 46,0, Nahe Taldreieck, Fahrtrichtung Gensingen / KH die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 97 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic Trailer festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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