Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zwickau, OT Cainsdorf, auf der Brauereistraße, HG 7, FR Am Hammerwald die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 52 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Zwickau übersandte Zeugenfragebogen

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