Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde ein Stuttgart-Nord, auf der B 27, kurz nach Teilung B 10, in Richtung Kornwestheim mit 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0 dokumentierte mit Foto 116 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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