Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der A 3, bei km 15,950, RF Oberhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 145 km/h mit Bild dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung

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