Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 76, Höhe Kreuzung Diedersdorf, Abs 0025, zw. km 3,0 und 3,3, in FR Teltow begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor 94 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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