Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fischen im Allgäu, OT Langenwang, auf der B 19, Abs. 140, in Höhe km 2,55 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 109 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Handmessgerät FG 21P festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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