Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, auf der Feldstraße, Höhe Nr. 16, (Schule), Rtg. Seggeweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 54 km/h mit Radarmessung mit LEIVTEC XV3 und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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