Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reken, 67, Fahrtrichtung Dülmen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot-S stationär ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 51 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 121 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Formular Anhörung

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