Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schwerin, B 104, Abschnitt 180, Kilometer 0,3, i. R Wismar wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Schwerin übersandt.

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