Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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