Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 14, Höhe Brücke Fahrbinde, bei km 3,047, in Ri. Kreuz Schwerin mit 31 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

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