In Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten, auf der B 3, i.H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden mit stat. Anlage ESO ES3.0 93 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Northeim übersandte Anhörungsbogen

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