Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, Kreuz Uckermark, bei km 327,94, in FR Prenzlau/Lübeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 134 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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