Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.062016 auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177,5 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die mit Lasergerät gemessene Geschwindigkeit 157 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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