Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Cottbus, Stadtring, FR Straße der Jugend um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 76 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Cottbus übersandte Formular Anhörung

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