Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 16.01.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße, Lurgiallee, stadteinwärts um 7 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden Induktionsschleifenmessung 57 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldstelle Frankfurt am Main sprach Verwarnung mit 15,00 € Verwarnungsgeld aus.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.