Geschwindigkeitsverstoß  innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 16.01.2016  wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße, Lurgiallee, stadteinwärts um 7 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden Induktionsschleifenmessung 57 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Frankfurt am Main sprach Verwarnung mit 15,00 €  Verwarnungsgeld aus.

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